QUERBLICK

Was hinter Hitzeschutzplänen und Hitzeraktionstagen steckt

Hitze soll in den Katastrophenschutz aufgenommen werden

von Ekaterina Quehl | Juni 19, 2026 | Klima

"Was wie bürokratischer Aktionismus oder gar als kollektiver Wahnsinn wirkt, folgt einer klaren Logik. Verbände, Ärzte und Behörden arbeiten längst an Strukturen, die weit über Wasserflaschen, Sonnenhüte und Hitzewarnungen hinausgehen.
.

 


Am 11. Juni hatte Deutschland einen Hitzeaktionstag und viele Menschen haben den Kopf geschüttelt, warum mehr als hundert Organisationen bei Regen und 18 Grad an hunderten Veranstaltungen die Bevölkerung aufklären, dass man bei Hitze viel trinken und sich an kühlen Orten aufhalten muss. Man könnte denken, der Staat dreht durch. Doch so einfach ist es nicht. Einige Tage nach diesem aktionsreichen Ereignis erschien auf Seiten der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG e. V.) eine Pressemitteilung, die aufhorchen lässt:

„Mehr als 150 Organisationen aus Gesundheitswesen, Pflege, Wohlfahrt und Zivilgesellschaft warnen gemeinsam: Deutschland ist auf Extremhitze als Krisenlage bislang nicht ausreichend vorbereitet. Sie fordern daher, Hitzeschutz verbindlich als Bestandteil des Katastrophenschutzes zu verankern.“

Begründet wird die Forderung mit „aktuellem Szenario“, bei dem die fünf heißesten Jahre zwischen 2014 und 2024 in Europa analysiert wurden (wir erinnern uns alle, wie die letzten Sommer in Deutschland waren). Demnach könnten wegen des sogenannten Hitzestresses „die kumulierten impliziten BIP-Verluste (2026 – 2030) in Höhe von 5–7 Prozent für die am stärksten exponierten Volkswirtschaften erreichen: 240 Mrd.“ (aus dem Engl.) „Für Deutschland werden in aktuellen Szenarien hitzebedingte Verluste von rund 112,5 Milliarden Euro innerhalb weniger Jahre erwartet“, so KLUG.

 

Was wird gefordert?

„Das Bündnis fordert:

  • Die verbindliche Integration von Extremhitze in Krisenvorsorge und Katastrophenschutz
  • Klare Zuständigkeiten auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen
  • Effektive soziale Schutzstrukturen für Risikogruppen
  • Eine gezielte Stärkung des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens für Hitzelagen
  • Finanzierung von Maßnahmen, zum Schutz von Menschen, Arbeitsabläufen, Gebäuden, Stadtteilen und Infrastruktur vor extremer Hitze sowie zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit bei Hitzewellen“

Bemerkenswert ist vor allem der erste Punkt. Denn wenn Extremhitze in den Katastrophenschutz aufgenommen wird, bedeutet es viel mehr als Aktionstage, bei denen den Bürgern erklärt wird, dass Hitze heiß ist. Dieses Bündnis ist nicht das erste, das diese Forderung aufstellt. Der 130. Deutsche Ärztetag, der bereits vom 12.5. bis 15.5. stattfand, forderte die Bundesländer auf, Hitzeereignisse in die Landeskatastrophenschutzgesetze aufzunehmen (S. 260).

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der Deutsche Wetterdienst (DWD) sprechen von einer extremen Hitze, wenn Wetterbedingungen, „die durch hohe Temperaturen, unbehinderte Einstrahlung, schwachen Wind und zum Teil durch feuchte Luft (Schwüle) gekennzeichnet sind“. Sie führen zu einem besonders starken Wärmeempfinden der Menschen, das in der „gefühlten Temperatur“ wiedergegeben wird. Ab gefühlten Temperaturen von 38 °C spricht der DWD von extremer Wärmebelastung.“

Wer denkt, „gefühlte Temperatur“ sei ein subjektives Empfinden, irrt sich. Auch dafür existiert bereits ein Modell, nach dem die „gefühlte Temperatur“ definiert und errechnet wird. Insofern wird es auch möglich sein, Hitze als Katastrophenfall aufzurufen, wenn „gefühlte Temperatur“ von 38 Grad ganz offiziell vorhergesagt wird.

Spannend ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit Bezug auf den Deutschen Wetterdienst von einer Hitzewelle spricht, wenn die Temperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bereits über 28 °C liege.

 

Was könnte passieren, wenn Landeskatastrophenschutzgesetze für Extremhitze greifen?

Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder, und ist in den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen verankert, die aber sehr ähnlich sind.

Laut § 33 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin können Einschränkungen von Grundrechten erfolgen: „die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)“.

Im Rahmen der Maßnahmen des Katastrophenschutzes nach §§ 5–18 können die Behörden von einer Katastrophe betroffene oder bedrohte Gebiete sowie deren Zugangs- und Zufahrtswege zu Sperrgebieten erklären. Menschen dürfen solche Gebiete dann grundsätzlich nicht mehr betreten. Im Zusammenhang mit Sperrgebieten können sie verpflichtet werden, das Gebiet zu verlassen. Die Behörden können entsprechende Räumungsmaßnahmen anordnen. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme privater Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge oder sonstiger Sachen möglich (§ 17): „Behörden können verlangen, dass Einfriedungen, Pflanzen, bauliche Anlagen, Fahrzeuge oder andere Gegenstände entfernt werden, wenn dies für die Katastrophenabwehr erforderlich ist“.

Welche Paragraphen im Fall einer Extremhitze-Katastrophe greifen würden, ist eine Frage. Doch die Aufnahme von Extremhitze in den Katastrophenschutz ebnet den Weg für die Einschränkung von Rechten bis hin zu Grundrechten – und das nicht nur bei einer offiziellen „gefühlten Temperatur“ von über 38 Grad, sondern theoretisch auch bei Temperaturen, die wir aus früheren Zeiten noch als sommerliches Badewetter kennen.

 

Was wird schon jetzt unternommen?

Abgesehen von den Hitzeaktionstagen, Hitzeschutzplänen und absurden Hitzeschutzprojekten wie „Digitale Schattenkarten“ oder „Kühle Spur Deutschlands erster Radweg, der an den Klimawandel angepasst ist“ arbeitet die Regierung aktuell an Maßnahmen, die weniger kurzweilig erscheinen.

„LÜKEX steht für Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (Exercise).“ Es handelt sich dabei um regelmäßige deutschlandweite Krisenübungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Im Übungsjahr 2026 wird deutschlandweit geübt, wie die Bevölkerung bei Hitze und Dürre geschützt werden soll.

„Nach umfangreichen Planungen für das Szenario „Dürre und Hitzewelle“ beginnen jetzt die konkreten Übungsvorbereitungen für die gemeinsame Kernübung der Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung/Exercise (kurz: LÜKEX) im November 2026. Diese Übung ist ein Rekord in der LÜKEX-Geschichte: es wird die größte nationale Krisenmanagementübung bisher.“

Das Szenario für diese Übung wird seit 2024 entwickelt. Demnach sei Deutschland nach fünf aufeinanderfolgenden Dürrejahren von einer extremen Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 45 Grad betroffen. Das Gesundheitssystem, die Infrastruktur, die Umwelt, der Verkehr und die Lebensmittelversorgung geraten unter Druck. Krisenstäbe sollen dabei strategische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung koordinieren und Entscheidungen unter den Bedingungen einer großflächigen Notlage treffen.

Im November 2026 soll eine Großübung stattfinden, bei der sich rund 150 Organisationen beteiligen und etwa 55 Landesministerien, mehr als 20 Bundesbehörden sowie Hilfsorganisationen, Betreiber kritischer Infrastrukturen und weitere Partner eingebunden werden. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die Folgen von Dürre und Hitze, sondern auch die Fähigkeit von Bund und Ländern, großflächige Krisen gemeinsam zu bewältigen.

 

Fazit

Es zeichnet sich ein Bild ab, nach dem das, was einem auf den ersten Blick als Steuergeldverschwendung oder als kollektiver Wahnsinn vorkommt, durchaus ein systematisches Vorgehen hat. Der Staat definiert, was Hitze ist und arbeitet daran, noch mehr Befugnisse zur Einschränkung von Bürgerrechten zu erhalten. Währenddessen werden Bürger auf etwas konditioniert, was per Definition ausgerufen werden kann, in der Realität jedoch niemals eintreten könnte.


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Bild: pexels.com

 

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