QUERBLICK

Asylbewerberleistungsgesetz: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Asylbewerber: 6,7 Milliarden Euro für den „angemessenen Lebensstandard“

von Ekaterina Quehl | Juni 8, 2026 | Migration

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Ein abgelehnter Asylbewerber zog bis vor den Europäischen Gerichtshof, weil ihm bestimmte Leistungen gestrichen wurden. Zeit für einen Blick auf das, was der Staat inzwischen alles bezahlt.

 

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch abgelehnte Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten dürfen, weil ihnen selbst bei gescheitertem Asylverfahren ein „angemessener Lebensstandard“ garantiert werden soll, „der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet“. (siehe hier). „Angemessener Lebensstandard“ darf nicht nur Unterkunft, Krankenversicherung, Verpflegung und Hygiene-Mittel umfassen, sondern auch Kleidung, Verkehrsmittel und ein Handy. Geklagt hat ein Afghane, dessen Asylverfahren nach fünf Jahren Bearbeitungszeit abgelehnt wurde, weil er zuvor in Rumänien schon mal einen Asylantrag gestellt hat.

Pünktlich zu diesem Urteil aktualisierte das Statistische Bundesamt die jährliche Statistik zu den bundesweiten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Laut dieser hat Deutschland 2024 insgesamt über 6,7 Milliarden Euro brutto Sozialhilfe an knapp eine halbe Million Asylbewerber gezahlt. Umgerechnet auf diese Zahl entspricht das durchschnittlich rund 14.600 Euro pro Person und Jahr bzw. etwa 1.215 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Das Gesamtbudget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betrug in 2024 ebenfalls etwas über 6,7 Milliarden Euro.

Da der Afghane nicht glücklich war, dass er nach seinem abgelehnten Asylverfahren kein Handy, keine Bekleidung und keine Fahrtkosten mehr vom Staat bezahlt bekommen hat, lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, welche Leistungen Asylbewerber aktuell nach dem AsylbLG insgesamt vom Staat erhalten.

Ab 1.1.2026 gab es wieder einmal eine Erhöhung der Sozialhilfe nach dem AsylbLG, sodass erwachsene Alleinstehende monatlich 455 Euro bekommen. Paare bekommen 409 pro Person, Kinder bekommen je nach Alter jeweils zwischen 309 und 405 Euro. Eine Familie mit drei Kindern würde regulär monatlich Sozialleistungen in Höhe von durchschnittlich etwa 1.830 Euro erhalten.

Doch das ist noch lange nicht alles.

Von Bekleidung bis zur Wohnungserstausstattung

Abgesehen davon, dass zu dieser Summe Kosten für Unterkunft – sei es ein Wohnheim oder eine Mietwohnung – für medizinische Versorgung und für den ÖPNV hinzukommen (z. B.: Berlin-Ticket S), haben Asylbewerber zusätzlich noch Anspruch auf sogenannte einmalige Beihilfen abhängig vom Bundesland. In Berlin betragen aktuelle Pauschalen beispielsweise:

  • „Erstausstattung für Bekleidung“: 402 Euro für Frauen, 376 Euro für Männer, 393-405 Euro für Kinder.
  • Erstausstattung für die Wohnung bei Erstbezug: 1.499 Euro für eine Person bis 3.424 Euro für einen 5-Personen-Haushalt.
  • Schwangerschaftsbekleidung: 260 Euro.
  • Babyerstausstattung: 531 Euro.

Hinzu kommen noch weitere Beihilfen für Umzugshilfe, Haushaltsgeräte, therapeutische Geräte etc., die in unterschiedlichen Lebenssituationen zusätzlich beantragt werden können.

Diese Leistungen bekommen die Asylbewerber nicht nur für die Dauer ihrer Asylverfahren, die zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren dauern können, sondern auch darüber hinaus – wenn sie beispielsweise bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen oder eine Duldung erhalten. Wenn Asylbewerber länger als 36 Monate Sozialhilfe erhalten, werden diese nicht etwa gekürzt, sondern erhöht – auf die Höhe des Bürgergeldes.

So bietet der Staat beispielsweise einem alleinstehenden Afghanen, der fünf Jahre lang Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, in dieser Zeit ein Rundum-sorglos-Paket, das nicht nur Bargeld, Krankengeld, Unterkunfts- und Transportkosten beinhaltet, sondern auch Kleidung, Umzug, Möbel sowie andere zusätzliche Bedarfe abdeckt. Aus dieser Perspektive wäre fraglich, in welcher Hinsicht der Schutz seiner „physischen und psychischen Gesundheit“ noch nicht gewährleistet wäre.

 

Außerhalb der Statistik

Ein anderer Aspekt, der neben der Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber wirklich spannend wäre, ist die Frage, wer in der 6,7-Mrd.-Statistik des Statistischen Bundesamtes überhaupt berücksichtigt wird. Denn viele Ausländer, die Sozialleistungen vom Staat erhalten, beziehen diese nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch wie deutsche Bürger. Dazu gehören beispielsweise ukrainische und andere anerkannte Flüchtlinge oder abgelehnte Asylbewerber mit Grenzübertrittsbescheinigungen, die Grundsicherung erhalten.

„Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten im Bedarfsfall andere soziale Leistungen. Sie werden in der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen nicht berücksichtigt.“, so destatis.

Wenn man diese Zahlen zusammenaddiert, braucht man sich nicht mehr zu wundern, dass die tatsächlichen Kosten der Migrationspolitik nur selten vollständig beziffert werden. Die 6,7 Milliarden Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bilden nämlich nur einen Teil ab. Wer später in andere Sozialleistungssysteme wechselt, verschwindet zwar aus dieser Statistik, nicht aber aus dem Leistungsbezug. Insofern kann die eigentliche Rechnung erst dort beginnen, wo die Statistik des Asylbewerberleistungsgesetzes endet.

 


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Bild: pexels.com

 

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