Die größte Reform der Nachrichtendienste seit Jahrzehnten liegt im Bundestag. Anwälte, Seelsorger, Abgeordnete und Journalisten bleiben tabu. Was aber Patienten ihrem Arzt anvertrauen, müssen BND und Verfassungsschutz künftig nicht mehr auslassen. Ärzte schlagen Alarm.
Die neue Reform, die die größte Überarbeitung der deutschen Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen darstellt, sieht eine Reihe von Maßnahmen eines bislang nie dagewesenen Maßstabs vor. So sollen die Behörden künftig Informationen nicht nur sammeln dürfen, sondern auch in diese eingreifen, sie verändern oder manipulieren. Sie dürfen den Datenverkehr umleiten oder verfälschen sowie in die IT-Systeme von Unternehmen eingreifen und Geschäftsräume heimlich betreten und Privatgespräche aufzeichnen.
Aktuell liegt der Gesetzesentwurf als Drucksache 21/7868 im Bundestag. Öffentlich wird über das Zurückschlagen im Netz verhandelt, über längeres Speichern von Daten und über den Einsatz künstlicher Intelligenz. Fast unbemerkt bleibt aber die Entscheidung, Ärzte und Psychotherapeuten aus dem Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger zu nehmen. Im § 22 des Gesetzesentwurfs ist Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen geregelt: „Die Erhebung von personenbezogenen Daten zum Zweck der gezielten Erlangung von Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung ist unzulässig. Daten entstammen einer Vertraulichkeitsbeziehung“, wenn sie Seelsorgern oder Rechtsanwälten bzw. Verteidigern, Journalisten oder Abgeordneten (Deutschland und EU) anvertraut wurden. Wer sich aber Ärzten und Psychotherapeuten anvertraut, bleibt unbeschützt, denn die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten gehört laut Gesetzesentwurf nicht zu den Vertraulichkeitsbeziehungen.
Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker schlagen Alarm. In ihren Stellungnahmen lehnen sie die „vorgesehene Differenzierung von Schutzklassen bei Zeugnisverweigerungsberechtigten“ entschieden ab. Eine Petition wurde gestartet.
Das Arztgeheimnis steht nicht im Gesetz, weil jemand es schön fand. Als Standesregel reicht es bis zum hippokratischen Eid. Heute sichern es die Berufsordnung und § 203 StGB: Was in der Behandlung anvertraut oder bekannt wird, muss also dort bleiben.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist eines der wichtigsten Fundamente für eine erfolgreiche Behandlung und erfüllt darüber hinaus eine gesamtgesellschaftliche Funktion. Ein Heilerfolg beruht maßgeblich darauf, dass sich Patienten mit körperlichen und seelischen Nöten schonungslos und vollständig offenbaren können. Dazu können intime Details zu Suchtverhalten oder psychischen Belastungen gehören. Der Arzt ist für eine korrekte Diagnose und Therapieentscheidung auf die ehrlichen Informationen des Patienten angewiesen.“
„Aus diesem Grund ist auch die ärztliche Schweigepflicht nicht nur ein hohes Gut, sondern ist auch gesetzlich festgeschrieben. Das gegenseitige Vertrauensverhältnis kann Risse bekommen, wenn allein der Verdacht im Raum steht, dass Informationen nicht geschützt sind.“
Warum brauchen Nachrichtendienste die Patientendaten?
Warum das Arzt-Patienten-Geheimnis nur relativ geschützt werde und welche sachlichen wie verfassungsrechtlichen Gründe dafür sprächen, verwies BMI-Sprecher Kaminski auf die Strafprozessordnung, so die Berliner Zeitung. Die Regelung sei ähnlich, also „nichts Neues“, „nichts Revolutionäres“. Psychotherapeuten seien kein primäres Aufklärungsziel des Verfassungsschutzes. Die Frage habe daher höchstwahrscheinlich nicht besonders viel Relevanz.
Schlüssig ist diese lapidare Erklärung des BMI-Sprechers nicht. Denn – wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont – besteht dort, wo es erforderlich ist, „bereits heute aus dem Patientengeheimnis heraus, zum Beispiel bei der unmittelbaren Androhung von erheblichen Straftaten, Offenbarungspflichten, die Ärzte und Psychotherapeuten betreffen.“ Warum Geheimdienste an die medizinischen Daten der Patienten über die bereits bestehende Regelung hinaus heranwollen, ist eine gute Frage. Sicher nicht, weil sie Diagnosen sammeln möchten. Wollen sie etwa einen Menschen einschätzen, bevor er eine Straftat begeht, oder sagt der Zustand viel mehr über einen Menschen aus als zum Beispiel eine Partei-Zugehörigkeit? Ob jemand Stimmen hört, Medikamente absetzt oder sich kritisch über die Regierung äußert – erfährt am ehesten der Arzt bzw. der Psychotherapeut.
Ein Nachrichtendienst, der gesetzlich an das heranwill, was Menschen nur sagen, weil sie behandelt werden müssen, macht aus der Praxis einen Ort der Berechnung. Intimität wäre dann nicht mehr geschützt. Es entsteht somit eine gefährliche Selbstverständlichkeit, in der der kranke Körper, der verletzte Geist, aber auch eine Menge ganz anderer Informationen, die ein Patient beispielsweise seinem Psychotherapeuten anvertraut, dem Nachrichtendienst zur Verfügung stehen.
Auf der Jahrespressekonferenz der Bundesärztekammer am 16. September sagte Ulrich Langenberg, geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer: Der Weg zu den Rechnern der Praxis und zur elektronischen Patientenakte bleibe offen. Bisher gilt: Was jemand dem Arzt sagt, bleibt beim Arzt. Künftig solle man sich weniger darauf verlassen und stattdessen dem Staat vertrauen, dass er mit diesen Angaben richtig umgeht. Überzeugende Gründe dafür sehe die Bundesärztekammer aber nicht. Ein Land werde nicht unsicherer, wenn Gespräche beim Arzt weiter vertraulich bleiben.
Auf die Frage, ob die BÄK nach Karlsruhe gehe, falls der Bundestag den Entwurf unverändert beschließe, antwortete deren Präsident Klaus Reinhardt, man habe darüber noch nicht endgültig entschieden. Ausgeschlossen sei das aber nicht.
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Bild: KI ChatGPT






