An vielen Stellen wird vieles gerade gleichzeitig beschlossen, geplant und vorbereitet. Gesichtserkennung hier, Staatstrojaner dort, neue Zugriffsrechte an anderer Stelle. Erst gebündelt wird sichtbar, wie weit der staatliche Werkzeugkasten inzwischen reichen soll. Ein Überblick.
In der Folge Nosedive der dystopischen Serie Black Mirror, in der das Ausmaß der Auswirkungen von Informationstechnologien auf unser Leben sehr anschaulich gezeigt wird, lebt die Gesellschaft nach einem Scoring-Programm. Jede Aktivität, jeder Austausch, jedes Lächeln und jede Form der Interaktion mit einem anderen Menschen wird bewertet und fließt in eine persönliche Punktzahl. Und nur wer genug Punkte hat, darf eine Wohnung oder ein Auto anmieten, eine Arbeit bekommen, ein Flugticket kaufen, ins Restaurant gehen etc. Wer absinkt, wird unsichtbar, ausgeschlossen und abgeschnitten. In einer anderen Folge der Serie – White Christmas – wird die Hauptfigur für ihre Vergehen auf eine Art bestraft, die viel subtiler und totaler ist als jede klassische Haft, die wir heute noch haben: Sie wird digital von der gesamten Welt blockiert. Andere Menschen dürfen sie nur verschwommen sehen – ein Austausch ist nicht möglich. Ein digitaler Häftling – formell frei, aber ohne jede Möglichkeit, auch noch so rudimentäre Bedürfnisse wie Lebensmittelkauf oder einen Wortwechsel mit einem anderen Menschen zu befriedigen.
Wer denkt, es sei eine realitätsferne Dystopie, könnte enttäuscht werden. Die gegenwärtigen Änderungen an digitalen Eingriffen in das Privatleben der Bürger in Deutschland und in der EU sind schon so weit fortgeschritten, dass wir nicht mehr weit von Black Mirror entfernt sind. Es wurde in den letzten Jahren regelrecht eine ganze Infrastruktur erschaffen, mit der die Bewertung des Verhaltens, Zugriffe auf private Daten und der Ausschluss aus bestimmten Bereichen technisch möglich und rechtlich abgesichert werden.
Hier ein Überblick über einige Regelungen, die allein 2026 eingeführt wurden bzw. als Gesetzesentwürfe eingeplant sind.
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Mit dem neuen Gesetz, das am 10. Juli 2026 beschlossen wurde, bekommt die Polizei 55.000 Beamte mehr und deutlich mehr Befugnisse. Konkret geht es darum, dass die Polizei künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzbereichen einsetzen darf. Sie darf mithilfe von Künstlicher Intelligenz biometrische Daten abgleichen und automatische Erkennung von Gefahren anhand von Bewergungsmustern einsetzen.
Diese Änderungen betreffen alle Menschen, die sich an Bahnhöfen, Flughäfen oder in Grenzbereichen aufhalten, sowie alle, deren Geräte aus irgendwelchen Gründen in den Fokus der Bundespolizei geraten.
Hinzu kommen „zahlreiche neue Befugnisse, u.a. zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, zum Einsatz von Drohnen als Sensorträger, zur Detektion und Abwehr von Drohnen, von denen Gefahren ausgehen sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten“.
Mit anderen Worten erhält die Bundespolizei Werkzeuge, mit denen sie Menschen in Echtzeit biometrisch erkennen und deren Nachrichten direkt auf ihren Endgeräten lesen kann. Die Überwachung im öffentlichen Raum und in der privaten Kommunikation wird somit erheblich ausgeweitet.
Das Modernisierungsgesetz muss nur noch vom Bundesrat genehmigt werden.
„Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“
Es handelt sich um einen fast 700-seitigen Referentenentwurf des BMI vom 5. Juli 2026. Das offizielle Ziel der Reform ist es, die Nachrichtendienste wegen der verschärften Bedrohungslage handlungsfähiger zu machen. Doch der Blick in den Gesetzesentwurf verrät, dass er „Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll.“
So sollen die Behörden künftig Informationen nicht nur sammeln dürfen, sondern auch in diese eingreifen, sie verändern oder manipulieren. Sie dürfen den Datenverkehr umleiten oder verfälschen sowie in die IT-Systeme von Unternehmen eingreifen.
Wie die Polizei nach ihrem neuen Modernisierungsgesetz dürfte auch der BND künftig biometrische Abgleiche durchführen und Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen mithilfe von KI auswerten. Er dürfte Unternehmen aus bestimmten Bereichen wie Logistik, digitalen Diensten, Kfz und dem gesamten Finanzsektor, also Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, zwingen, Auskünfte zu geben und dabei auch noch technische Unterstützung zu leisten. Die Betroffenen selbst werden darüber gar nicht informiert (§ 11 des Entwurfs „Verpflichtende Ersuchen an geschäftsmäßige Diensteanbieter“).
Auch Wohnungen dürfte der Nachrichtendienst ohne das Wissen der Bürger betreten:
„Unter den Voraussetzungen eines Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel darf das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dessen Vorbereitung und Durchführung Gebäude und Räume, die keine Wohnung sind, auch ohne Wissen des Inhabers betreten. Im Falle einer Wohnung gilt dies nur bei konkretisierter Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter und nur auf Grund besonderer Anordnung. Für Wohnraumüberwachung und Einsatzsicherung gelten die §§ 27 und 28.“ (S. 25 des Entwurfs)
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch im Stadium der Ressortabstimmung. Wird er umgesetzt, so werden die Möglichkeiten der Nachrichtendienste auf ein nie dagewesenes Ausmaß ausgeweitet und die Grundrechte der Bürger mehrfach verletzt.
Paket digitaler Ermittlungsmaßnahmen
„Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen.“ (Siehe hier.). Das Paket umfasst mehrere Gesetzentwürfe, mit denen neue Rechtsgrundlagen für Überwachungsmaßnahmen geschaffen werden. So würde es möglich sein, biometrische Daten mithilfe von KI mit „öffentlich zugänglichen Internetdaten“ – also Daten von TikTok, Facebook, YouTube und anderen Social-Media-Plattformen – abzugleichen, Tatverdächtige, aber auch ganz normale Menschen zu identifizieren und ihre Aufenthaltsorte zu ermitteln – natürlich alles mit dem Ziel der Abwehr terroristischer Gefahren.
„Adressaten der Regelung könnten im Bereich der Strafverfolgung Tatverdächtige und Beschuldigte, im Bereich der Gefahrenabwehr polizeipflichtige Personen sein. Für andere Personen bestehe eine Begrenzung der Maßnahme auf die Zwecke der Identifizierung und Aufenthaltsermittlung sowie eine gesonderte Güterabwägung.“ (Siehe hier).
Chatkontrolle
Die Massenüberwachung der Chats ist nun trotz der mehrheitlichen Ablehnung zurück – die EU-Mitgliedstaaten haben eine Übergangsregelung um zwei Jahre verlängert, sodass Messenger- und Clouddienste von Unternehmen wie Meta, Google und Microsoft Inhalte ihrer Nutzer durchforsten dürfen, auch wenn die Nutzer selbst keinen Anlass dafür gegeben haben. Verschont von dieser Regelung bleieben vorerst die Nutzer der Ende-zu-Ende-Verschlüsselten Dienste. Unverschlüsselte Kommunikation – etwa über E-Mail-Dienste oder Direktnachrichten auf Social-Media-Plattformen wie Instagram – ist dagegen ein offenes Buch.
Was bedeutet das alles jetzt ganz konkret für uns, wenn die Reformen umgesetzt werden?
- Unverschlüsselte Chats und E-Mails dürfen durchsucht und mitgelesen werden
- Die Polizei darf an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen Gesichter in Echtzeit per künstlicher Intelligenz erkennen.
- Die Polizei darf mit Staatstrojanern in Computer, Smartphones und andere IT-Systeme von Unternehmen und Privatpersonen eindringen und die Kommunikation überwachen.
- Die Geheimdienste dürfen aktiv in Computersysteme und in die digitale Kommunikation eingreifen. Sie dürfen sie auch verändern, löschen oder umleiten.
- Bestimmte Unternehmen müssen den Geheimdiensten Auskunft geben und technische Hilfe leisten. Die Betroffenen erfahren davon nichts.
- Öffentlich zugängliche Fotos und Videos auf Instagram, TikTok, Facebook & Co. können automatisiert durchsucht und mit biometrischen Daten eines Bürgers abgeglichen werden.
- Geheimdienste dürfen in bestimmten Fällen Büroräume und Wohnungen betreten – ohne dass die Bewohner davon wissen.
- In bestimmten Fällen fallen viele der vorgesehenen Kontrollen der Geheimdienste weg.
Wenn die BND-Reform und die weiteren Maßnahmen der digitalen Überwachung so umgesetzt werden, wie sie in den Gesetzentwürfen vorgesehen sind, können sich die Regisseure von Black Mirror zurücklehnen. Die dystopischen Szenarien der Serie wirken vor dem Hintergrund dieser Realität fast schon harmlos.
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Bild: pexels.com






