Während die einen im Turboverfahren eingebürgert werden und andere ihre Sprachzertifikate fälschen lassen, läuft es bei einigen anders ab – ausgerechnet bei den, die hier schon lange integriert sind. Mein Erfahrungsbericht.
Am 30. Juni hat das Mitglied des AfD-Landesvorstands Baden-Württemberg, Sandro Scheel, folgenden Post auf X geschrieben:
„Ich habe als Landtagsabgeordneter gefordert, dass illegal erworbene Sprachzertifikate oder Einbürgerungen aberkannt werden müssen.
Diese Äußerung von mir hat es tatsächlich in das neue Gutachten zum AfD-Verbot geschafft.
Was genau ist an der Forderung zum Einhalten von Gesetzen verbotswürdig?“
Das Problem mit der Fälschung von Sprachzertifikaten ist schon lange bekannt. In mehreren Bundesländern wurden Hunderte Fälschungen zur Anzeige gebracht, in Berlin wurde eine Bande, die mit gefälschten Zertifikaten gehandelt hat, zerschlagen. In Hessen sollen sogar Sprachschulen mit gefälschten Zertifikaten gehandelt haben.
Abgesehen davon, dass der Staat mit dieser Handlung Illegalität begünstigt, fragen sich immer mehr Menschen, ob bei Einbürgerungsverfahren insgesamt selektiv vorgegangen wird. Und wenn ja, warum.
Immer wieder höre ich von meinen Freunden und Bekannten – nicht nur russischstämmigen –, die in Deutschland seit vielen Jahren ganz normal leben, Familien haben, arbeiten, Steuern zahlen und komplett integriert sind, dass deren Verfahren sich in die Länge ziehen und mit Hürden verbunden sind. Einige warten seit über einem Jahr überhaupt auf eine erste Reaktion nach der Antragstellung. Und wenn sie von gefälschten Sprachzertifikaten hören oder erfahren, dass bestimmte Gruppen das zweite Jahr in Folge die Einbürgerungsstatistik anführen, dann verstehen sie wie ich die Welt nicht mehr und fragen sich, ob Bürger aus manchen Ländern schneller und einfacher eingebürgert werden.
Ich möchte hier kurz die Geschichte meines Einbürgerungsverfahrens schildern. Natürlich kann man aus ihr keine Systematik ableiten. Aber es ist nun mal ein Kontrast zu den Menschen, die anders eingebürgert wurden.
Merkwürdige Absagen
Als ich den Antrag samt der Befreiung vom Einbürgerungstest im Herbst 2023 stellte, war die Novelle des Einbürgerungsgesetzes noch längst nicht umgesetzt. Nach ca. drei Monaten Wartezeit kam die erste Reaktion. Es war ein Anruf, bei dem mir die zuständige Sachbearbeiterin, die nach meinem Eindruck schlechteres Deutsch sprach als ich, zwei Sachen mitteilte: Dass ich auf die Novelle des Einbürgerungsgesetzes warten muss, weshalb mein Antrag zuvor nicht bearbeitet wird und dass ich meine Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau nachweisen muss. Das erste hat mich mehr gewundert als das zweite, obwohl wir beide telefoniert haben. Also auf Deutsch gesprochen. Einen Antrag nicht bearbeiten zu wollen mit Verweis auf ein Gesetz, welches vielleicht irgendwann verabschiedet wird, kam mir vor, als würde das Finanzamt die Steuererklärung liegen lassen, weil das Steuerrecht im nächsten Jahr vielleicht anders aussieht.
Was meine Deutschkenntnisse auf B1-Niveau angeht, so sei nebenbei erwähnt, dass ich schon zuvor meinen Antrag auf Befreiung vom Einbürgerungstest samt Studienabschlüssen und Nachweisen meiner Deutschkenntnisse schriftlich einreichte.
Nachdem ich der Sachbearbeiterin – auf Deutsch – sagte, dass ich auf die Bearbeitung meines Antrags sowie auf die Befreiung vom Einbürgerungstest bestehe, verwies sie mich auf längere Wartezeiten, in denen sie bei Bedarf noch weitere Dokumente von mir anfordern würde. Das passierte dann auch in einigen Wochen. Ich wurde aufgefordert, durch Kontoauszüge und Belege nachzuweisen, dass ich an dem Ort auch wohne, an dem ich gemeldet bin. Kontoauszüge, aus denen ersichtlich war, dass ich bei Edeka und Lidl vor Ort einkaufe, Belege von den Tankstellen, Friseurbesuche, Terminbestätigungen vom Arzt, Mitgliedschaftsnachweis von meinem Fitnessstudio – all das ließ ich über mich ergehen. Ich muss dazu schreiben, dass ich ein Jahr zuvor aus Berlin nach Bayern umgezogen bin. Dennoch kam mir diese Forderung äußerst suspekt vor, da aus meiner Meldebescheinigung sowie den Steuerunterlagen, die ich zuvor an die Behörde schickte, ersichtlich war, dass ich dort wohne, wo ich meinen Antrag gestellt habe. Doch meine Sachbearbeiterin hatte offensichtlich einen anderen Gedankengang.
Kurz darauf kam eine erneute Forderung, sämtliche Steuerunterlagen inkl. Dokumente, die ich nicht haben kann, einzureichen. So musste ich einen Gewerbeschein und Gewinnkostenrechnungen einreichen, obwohl ich als Journalistin einen freien Beruf habe und nicht verpflichtet bin, ein Gewerbe anzumelden. Ich war diejenige, die es der Sachbearbeiterin erklärt hat, weil ihr offenbar nicht bekannt war, dass Angehörige freier Berufe keinen Gewerbeschein benötigen. Im Übrigen waren meine Unterlagen schon beim ersten Versand vollständig, und ich erfüllte auch die Einbürgerungsvoraussetzung, die besagt, dass ich meinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten muss. Warum ich die gleichen Unterlagen erneut einreichen musste, verstand ich nicht.
Polizeibesuch
Ein paar Monate lang passierte gar nichts und ich dachte schon, dass die Dinge ihren Lauf nehmen. Doch plötzlich riefen mich eines Tages meine Familienangehörige völlig erschrocken an und teilten mir mit, dass sie an dem Tag um 6 Uhr morgens Besuch von der Polizei gehabt hatten. Die Polizei wollte wissen, ob ich tatsächlich unter der Adresse wohne. Ich selbst befand mich zu dem Zeitpunkt auf Mallorca, was nichts zur Sache tut, weil ich immer online arbeite und das von überall aus machen kann. Das fand die Polizei aber offenbar nicht in Ordnung – was erlaubte ich mir eigentlich, während meines laufenden Einbürgerungsverfahrens zu reisen? Noch am selben Tag rief ich bei der Polizei an und erfuhr, dass diese Überprüfung von der zuständigen Behörde initiiert worden war – und das, obwohl ich schon nachgewiesen hatte, dass ich an meinem Wohnort nicht nur rechtmäßig Steuern zahlte, sondern auch zum Friseur ging.
Im kafkaesken Kreis
Ein paar Wochen nach dem Polizeibesuch bekam ich einen persönlichen Vorsprachetermin in der Einbürgerungsbehörde, an welchem ich erneut alle meine Finanzunterlagen vorlegen musste – zuzüglich des Flugtickets nach und von Mallorca. Kurz darauf bekam ich die Meldung, dass ich dennoch auch den Einbürgerungstest machen soll, weil ich nicht nur meine Deutschkenntnisse nachweisen muss, sondern auch Landeskunde. Daraufhin reichte ich meine Urkunde der Beeidigung als staatlich anerkannte Übersetzerin für Gerichte und Notare ein – mit der Argumentation, dass ich so eine Urkunde wohl nicht bekommen würde, wenn ich denn keine Landeskenntnisse hätte. Das konnte wohl nur schwer bestritten werden und ich wurde damit endlich in Ruhe gelassen.
Die nächsten drei Monate passierte gar nichts. In der Zwischenzeit wurde das neue Einbürgerungsgesetz verabschiedet und alle Behörden warteten auf die jeweiligen Umsetzungsanweisungen. Kurz darauf wurde ich erneut aufgefordert – Überraschung! – meine Einkommensnachweise einzureichen.
Erst im Herbst 2024, mehr als ein Jahr nach meinem Antrag, wurde mir mitgeteilt, dass ich nun eingebürgert würde. Wenn ich von anderen Fällen höre, dann denke ich, dass mein Verfahren gar nicht so lange gedauert hat. Und tatsächlich: 14 Monate sind verhältnismäßig kurz. Doch die Hürden, die ich bewältigen musste, grenzten an Schikane. Ich reichte von Anfang sämtliche Unterlagen ein, erfüllte auch alle Voraussetzungen, die laut Gesetz zu erfüllen sind. Ich lebte zu diesem Zeitpunkt bereits seit 2004 in Deutschland – und das keinen einzigen Tag vom Staat, sprach inzwischen fast wie in meiner Muttersprache Deutsch und konnte beim besten Willen nicht verstehen, warum ich mich immer wieder im gleichen kafkaesken Kreis drehen musste. Ich wollte hiermit auch mal eine andere Geschichte erzählen als von Turboeinbürgerungen oder gefälschten Sprachzertifikaten.
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Bild: KI/ChatGPT






